Kosten

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich für alle Notare durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Alle Notare sind damit verpflichtet, die gesetzlichen Kosten zu erheben. Das Kostensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit in Anspruch nehmen kann. Das notarielle Kostensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet.

Und es hat einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung, einschließlich der Entwurfstätigkeit, ist bei einer daran anschließenden Beurkundung in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten.

Eine umfangreiche Studie der Harvard University zur Kostenstruktur bei Grundstückstransaktionen hat gezeigt, dass Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern die Notarkosten im internationalen Vergleich auch niedrig sind.

Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Auf Wunsch informieren wir Sie nach Mitteilung der hierzu benötigten Angaben gerne im Vorfeld über die voraussichtlich anfallenden Kosten.